Entgeltumwandlung in Gold: So profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter
Was wäre, wenn du einen Teil deines Bruttogehalts direkt in physisches Gold umwandeln könntest, ohne Einkommensteuer und ohne Sozialversicherungsbeiträge darauf zu zahlen? Das klingt nach einem dubiosen Steuermodell, ist aber ganz normales deutsches Steuerrecht.
Was ist Entgeltumwandlung?
Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts, und dieser Teil wird in eine andere Form umgewandelt. Klassisch in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), aber eben auch in physische Edelmetalle.
Beim Modell mit Gold läuft es so: Du vereinbarst mit deinem Arbeitgeber, dass ein bestimmter monatlicher Betrag nicht als Lohn ausgezahlt, sondern direkt für den Kauf von physischem Gold verwendet wird. Das Gold gehört dann dir. Kein Zertifikat, kein Fondsanteil.
Was du dabei sparst
Von jedem Euro Brutto verlierst du in der Spitze rund 45 bis 50 Cent an Steuern und Sozialabgaben, bevor das Geld auf deinem Konto landet. Bei der Entgeltumwandlung fließt das Geld direkt aus dem Brutto ins Gold, ohne diesen Abgabenpfad. Du bekommst effektiv fast doppelt so viel Goldwert wie aus dem Netto.
Kauf aus dem Netto:
Für 200 Euro netto brauchst du bei ~40 % Abgabenquote ca. 333 Euro brutto.
Entgeltumwandlung:
200 Euro brutto werden direkt in Gold umgewandelt.
Ersparnis: rund 133 Euro brutto pro Monat, ca. 1.596 Euro im Jahr
Was der Arbeitgeber davon hat
Weniger Sozialversicherungsbeiträge
Wenn ein Mitarbeiter auf Bruttolohn verzichtet, sinkt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil auf den reduzierten Betrag. Bei 200 Euro Umwandlung spart er je nach Beitragssatz rund 40 bis 45 Euro pro Monat und Mitarbeiter.
Differenzierung im Fachkräftemarkt
Physisches Gold als Teil des Vergütungspakets ist ungewöhnlich. Es spricht Mitarbeiter an, die langfristig denken und mit dem üblichen bAV-Einheitsbrei wenig anfangen können.
Weniger Verwaltung als bei klassischer bAV
Kein Versicherungsvertrag, keine Rückkaufswerte, keine Fondsselektion. Das Gold gehört dem Mitarbeiter direkt.
Wie läuft das in der Praxis?
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Entgeltumwandlungsvereinbarung ab: welcher Betrag, welche Form.
- Der Arbeitgeber beauftragt über mich den Kauf der Goldmenge beim passenden Anbieter.
- Das Gold wird auf den Mitarbeiter übertragen oder auf seinen Namen eingelagert. Es ist zu keinem Zeitpunkt Betriebsvermögen.
- Die Lohnbuchhaltung bekommt den geminderten Bruttolohn. Die Abrechnung ist eindeutig.
- Der Mitarbeiter erhält die Belege für seine Unterlagen. Nach 12 Monaten Haltezeit kann das Gold steuerfrei verkauft werden.
Der Sachbezug als Ergänzung
Neben der Entgeltumwandlung gibt es den monatlichen Sachbezug nach § 8 EStG. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern pro Monat Sachleistungen bis 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, auch in Form von Gold.
Kombiniert man beides (z. B. 200 Euro Entgeltumwandlung plus 50 Euro Sachbezug), erhält ein Mitarbeiter monatlich 250 Euro Goldwert. Auf das Jahr: 3.000 Euro physisches Gold, großteils steuerfrei aus dem Brutto finanziert.
Sachbezug: 50 Euro steuer-/SV-frei/Monat
Summe: 250 Euro Goldwert/Monat = 3.000 Euro im Jahr
Effektive Belastung: deutlich unter 150 Euro netto/Monat
Für wen ist das geeignet?
Im Prinzip für jeden Arbeitnehmer mit regulärem Gehalt (kein Minijob), der langfristig Vermögen aufbauen will und einen Arbeitgeber hat, der mitmacht. Für Selbstständige und Unternehmer gibt es ähnliche Modelle, dazu mehr auf der Unternehmerseite.
Wenn du wissen willst, wie sich das für deine Situation rechnet, rechne ich das gerne mit dir durch. Den genauen Ablauf erkläre ich auf So funktioniert es.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung dar. Die Umsetzung einer Entgeltumwandlung sollte immer in Abstimmung mit einem Steuerberater und ggf. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgen. Stand: 2025.
