Investitionsvergleich basierend auf historischen Daten — Wie hätte sich dein Geld entwickelt?
| Rang | Anlage | Endwert | Gewinn / Verlust | Gesamtrendite | p.a. Rendite |
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Historische Renditen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Alle Angaben ohne Gewähr.
Edelmetallpreise in EUR je Feinunze (Jahresschlusskurse). Renditen vor Steuern und Transaktionskosten.
Rendite ist das eine – aber entscheidend ist, was am Ende nach Steuern auf deinem Konto landet. Hier trennt sich Einfachheit von Komplexität.
| Anlageform | Besteuerung laufend | Besteuerung beim Verkauf | Steuerfreiheit möglich? | Komplexität |
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GoldEmpfehlung
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✓ Keine laufende Steuer Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungssteuer |
✓ Nach 12 Monaten Haltefrist: 0 % Steuer § 23 EStG – privates Veräußerungsgeschäft |
✓ Ja – nach 1 Jahr | Einfach |
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Silber
Zollfreilager (z.B. Schweiz) |
✓ Kauf ohne MwSt Einlagerung im Zollfreilager = MwSt-frei |
⚠ Beim Direktverkauf fällt MwSt an Steuerfreier Verkauf ist grundsätzlich möglich |
✓ Ja – grundsätzlich möglich | Einfach |
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ETF / FondsVorabpauschale
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✗ Jährliche Vorabpauschale Steuer fällt auch ohne Verkauf an – Basiszins × Fondswert |
✗ 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds – trotzdem effektiv ~18 % |
✗ Nein | Mittel |
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Rürup-RenteNachgelagert
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✓ Einzahlungen steuerlich absetzbar Bis 27.566 € p.a. absetzbar (2024) – klingt gut |
✗ Rente voll steuerpflichtig Progressiver Steuersatz, lebenslange Steuerpflicht, keine Vererbbarkeit, kein Kapitalwahlrecht |
✗ Nein | Sehr komplex |
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Immobilien
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✗ Mieteinnahmen voll steuerpflichtig Einkommensteuer nach persönlichem Satz |
⚠ Nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei Innerhalb von 10 Jahren: volle Einkommensteuer auf Gewinn |
✓ Ja – nach 10 Jahren | Sehr komplex |
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Tagesgeld / Sparkonto
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✗ Zinsen sofort steuerpflichtig 25 % Abgeltungssteuer ab 1.000 € Sparerpauschbetrag |
— Kein Verkauf, keine Kursgewinne | ✗ Nein | Einfach |
Diese Darstellung ist eine vereinfachte Übersicht zu steuerlichen Grundprinzipien (Stand 2025). Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Maßgeblich sind § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), § 20 EStG (Kapitalerträge) sowie die jeweiligen BMF-Schreiben zur Vorabpauschale.
Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.